Mutter werden, auch ohne Partner/Partnerin
Single-Frauen mit Kinderwunsch
Sie möchten als Frau ohne Partner oder Partnerin ein Kind bekommen? Sie haben sich bewusst dafür entschieden, allein eine Familie zu gründen? Wir begleiten Sie als ,,Single Mom by Choice” (SMBC) von der ersten Untersuchung bis zur Schwangerschaft.
Als Privatpraxis rechnen wir nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Über alle anfallenden Kosten informieren wir Sie offen im Erstgespräch.
Der Weg zur Behandlung
Erstgespräch und Voruntersuchungen
Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch, in dem wir uns Zeit für Ihre Situation nehmen. Wir besprechen Ihre Krankengeschichte, Ihren Zyklus und Ihre Wünsche. Anschließend folgen gezielte Voruntersuchungen: Hormonwerte, Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken, bei Bedarf eine Eileitertestung. So können wir gemeinsam entscheiden, welches Verfahren für Sie sinnvoll ist.
Psychosoziale Beratung
Vor einer Behandlung mit Spendersamen ist eine psychosoziale Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Frauen erleben dieses Gespräch als wertvoll – auch um sich über Fragen rund um die Herkunft des Kindes Klarheit zu verschaffen. Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu erfahrenen Beratungsstellen in Hamburg.
Die Behandlungsverfahren
Insemination mit Spendersamen
Die Insemination ist der einfachste und schonendste Einstieg. Zum optimalen Zeitpunkt im Zyklus wird aufbereitetes Spendersperma direkt in die Gebärmutter eingebracht. Das Verfahren ist ambulant und ohne Narkose möglich. Bei einem normalen Zyklusverlauf ohne hormonelle Auffälligkeiten ist dies häufig die erste Wahl.
IVF mit Spendersamen
Wenn nach mehreren Inseminationsversuchen keine Schwangerschaft eintritt, die Eileiter eingeschränkt funktionieren oder das Alter eine Rolle spielt, empfehlen wir eine In-vitro-Fertilisation (IVF). Eizelle und Spendersperma werden dann in unserem hauseigenen Labor zusammengebracht, der entstandene Embryo wird anschließend in die Gebärmutter übertragen.
Eizellen einfrieren als Vorsorgeoption
Wer den Kinderwunsch noch vor sich hat, aber die Fruchtbarkeit für später sichern möchte, kann über Social Freezing nachdenken. Wir beraten Sie dazu gerne gesondert.
Spendersamen: Was Sie wissen sollten
Wir arbeiten mit zertifizierten Samenbanken zusammen, die strenge medizinische und genetische Auswahlkriterien einhalten. Sie erhalten ein Spenderprofil mit körperlichen Merkmalen, Blutgruppe und weiteren Angaben. Alle Spender sind identifizierbar: Ihr Kind hat ab dem 18. Lebensjahr das Recht, die Identität des Spenders zu erfahren.
Einen privaten Bekannten als Spender einzusetzen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie uns darauf an.
Rechtliche Situation
Als alleinstehende Mutter sind Sie nach der Geburt alleinige rechtliche Elternperson. Es gibt keinen zweiten rechtlichen Elternteil. Das Abstammungsrecht wurde 2024 teilweise reformiert; für Ihre konkrete Situation empfehlen wir ein Gespräch mit einer auf Familienrecht spezialisierten Anwältin. Wir helfen Ihnen dabei, geeignete Kontakte zu finden.
Häufige Fragen
Ja. Es gibt kein gesetzliches Verbot. Kinderwunschpraxen entscheiden selbst, ob sie alleinstehende Frauen behandeln. Wir tun das – unabhängig von Familienstand oder Beziehungsstatus.
Das besprechen wir individuell. Medizinisch relevant sind weniger das Geburtsjahr als die Eierstockreserve und der allgemeine Gesundheitszustand. Nach dem Erstgespräch und den Voruntersuchungen können wir eine realistische Einschätzung geben.
Eine Insemination liegt in der Regel bei einigen Hundert Euro pro Versuch, eine IVF-Behandlung im vierstelligen Bereich – jeweils zuzüglich der Kosten für Spendersamen und Medikamente. Wir legen alle Kosten offen, bevor wir mit der Behandlung beginnen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten; manche privaten Krankenversicherungen beteiligen sich anteilig.
Sie erhalten Zugang zu den Spenderprofilen der Samenbanken, mit denen wir kooperieren. Dort sind körperliche Merkmale, Blutgruppe, Herkunft und zum Teil weitere Informationen hinterlegt. Wir besprechen die Auswahl mit Ihnen, ohne Ihnen eine bestimmte Entscheidung vorzugeben.
Nein, aber es hat das Recht dazu. Ab dem 18. Lebensjahr kann Ihr Kind die Identität des Spenders bei der jeweiligen Samenbank erfragen. Alle Banken, mit denen wir arbeiten, verwenden ausschließlich identifizierbare Spender.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Behandlung mit Spendersamen beginnt. In diesen Gesprächen geht es darum, die eigene Entscheidung zu reflektieren und sich auf Fragen vorzubereiten, die das Kind später stellen könnte. Die Beratung wird von unabhängigen Fachkräften durchgeführt – keine Prüfung, kein Bewerbungsgespräch.
Ja. Ob Freundin, Schwester oder eine andere Person, der Sie vertrauen – Sie können diesen Weg zu zweit antreten, auch wenn Sie ihn alleine gehen.
Ihr erster Schritt
Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, schildern, was medizinisch sinnvoll ist, und besprechen den weiteren Ablauf.
Gerne lernen Sie uns und unsere Praxis auch bei einem unserer Infoabende unverbindlich kennen.
