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Zwei Mütter, ein Kind, eine Familie.

Kinderwunsch als lesbisches Paar

Lesbische Paare mit Kinderwunsch sind bei uns herzlich willkommen – unabhängig vom Familienstand. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Schwangerschaft, einfühlsam und ohne Umwege.

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung mit Samenspende werden weder von der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung übernommen. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten.

Wie funktioniert die Behandlung?

Der Weg zur Schwangerschaft führt bei lesbischen Paaren über die künstliche Befruchtung mit einer Samenspende. Welches Verfahren für Sie das richtige ist, besprechen wir gemeinsam im Erstgespräch.

Insemination mit Spendersamen

Die Insemination ist der einfachste und schonendste Einstieg. Zum optimalen Zeitpunkt im Zyklus wird aufbereitetes Spendersperma direkt in die Gebärmutter eingebracht. Das Verfahren ist ambulant und ohne Narkose möglich. Bei einem normalen Zyklusverlauf ohne hormonelle Auffälligkeiten ist dies häufig die erste Wahl.

IVF mit Spendersamen

Wenn nach mehreren Inseminationsversuchen keine Schwangerschaft eintritt, die Eileiter eingeschränkt funktionieren oder das Alter eine Rolle spielt, empfehlen wir eine In-vitro-Fertilisation (IVF). Eizelle und Spendersperma werden dann in unserem hauseigenen Labor zusammengebracht, der entstandene Embryo wird anschließend in die Gebärmutter übertragen.

Spendersamen: Wie läuft die Auswahl ab?

Wir arbeiten mit zertifizierten Samenbanken zusammen, die strenge Qualitäts- und Gesundheitsstandards einhalten. Spender werden auf genetische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und weitere Parameter untersucht.

Sie wählen den Spender anhand eines Profils aus: Blutgruppe, körperliche Merkmale, Herkunft, manchmal auch Ausbildung oder persönliche Angaben. Ihr Kind hat ab dem 16. Lebensjahr das Recht, die Identität des Spenders zu erfahren. Alle Samenbanken, mit denen wir kooperieren, arbeiten ausschließlich mit identifizierbaren Spendern.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und erklären, worauf Sie achten können.

Was ist vor der Behandlung zu klären?

Medizinische Voruntersuchungen

Zu Beginn stehen Untersuchungen, die wir gezielt auf Ihre Situation abstimmen: Hormonwerte, Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke, bei Bedarf eine Eileitertestung. So wissen wir, welches Verfahren für Sie am besten geeignet ist.

Rechtliche Grundlagen

Bei Kinderwunschbehandlungen für gleichgeschlechtliche Paare oder besondere Familienkonstellationen können rechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle spielen.

Nach der aktuellen Rechtslage ist die Frau, die das Kind geboren hat, rechtlich die Mutter. Für die rechtliche Absicherung der Elternschaft der nicht gebärenden Partnerin können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln, empfehlen wir eine individuelle Beratung durch eine auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich Kinderwunsch.

Die medizinische Beratung und Planung Ihrer Kinderwunschbehandlung kann unabhängig davon erfolgen. Vor Beginn der Behandlung ist jedoch eine entsprechende rechtliche Beratung erforderlich. Eine Bestätigung hierüber ist zum Behandlungsbeginn vorzulegen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Psychosoziale Beratung

Eine psychosoziale Beratung ist vor einer Samenspende-Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu erfahrenen Beratungsstellen in Hamburg. Viele Paare erleben diese Gespräche als hilfreich, um sich über eigene Fragen und Wünsche klar zu werden, auch solche, die das Kind irgendwann stellen wird.

Häufige Fragen

Ja. Wir behandeln lesbische Paare unabhängig vom Familienstand. Ob verheiratet, eingetragen oder unverheiratet zusammenlebend – das spielt bei uns keine Rolle. Einige rechtliche Details zur Elternschaft hängen allerdings vom Familienstand ab; dazu informieren wir Sie im Erstgespräch.

Bei einer Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären.

Eine private Vereinbarung im Sinne eines Co-Parenting-Modells mit einem bekannten Spender ist im Rahmen unserer Behandlung nicht möglich. Wenn eine Samenspende durch einen Wunschspender erfolgen soll, muss diese über eine zugelassene Samenbank erfolgen. Der Spender wird hierzu nach den gesetzlichen Vorgaben in die Samenspenderstruktur der Samenbank aufgenommen und die Spende dort entsprechend dokumentiert und aufbewahrt.

Nach deutschem Recht ist die Frau, die das Kind austrägt und gebiert, automatisch die rechtliche Mutter.

Bei einer Kinderwunschbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren wird die nicht gebärende Partnerin mit der Geburt nicht automatisch rechtliche Mutter. Eine direkte Anerkennung der Mutterschaft durch eine sogenannte Co-Mutterschaftserklärung ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Für die rechtliche Absicherung der Elternschaft können daher weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.

Wir empfehlen eine frühzeitige Beratung durch eine auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich Kinderwunsch, da die rechtlichen Möglichkeiten von der individuellen Familiensituation abhängen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Ja, beide Partnerinnen nehmen teil. Die Beratung ist vor einer Behandlung mit Spendersamen gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird von unabhängigen Fachkräften durchgeführt und ist keine Prüfung. Die meisten Paare nutzen das Gespräch, um sich über Fragen zu verständigen, die das Kind später stellen wird: Wann erzählen wir es ihm? Was sagen wir über den Spender? Wir vermitteln Ihnen erfahrene Beratungsstellen in Hamburg.

Das lässt sich vorab nicht sagen. Bei der Insemination liegt die Schwangerschaftsrate pro Versuch je nach Alter und Befund bei etwa 10 bis 20 Prozent. Nach drei bis sechs erfolglosen Versuchen empfehlen wir in der Regel den Wechsel zur IVF, wo die Erfolgsrate pro Versuch höher liegt. Wir besprechen nach jedem Zyklus mit Ihnen, wie es weitergeht.

Die Kosten hängen vom gewählten Behandlungsverfahren ab. Eine Insemination liegt pro Versuch im niedrigen dreistelligen Bereich, eine IVF im vierstelligen. Hinzu kommen die Kosten für Spendersamen und Medikamente.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. In der Regel werden sie auch von privaten Krankenversicherungen nicht erstattet.

Selbstverständlich informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung transparent über alle anfallenden Kosten.

Nein, nicht zu allen Terminen. Die medizinischen Untersuchungen und Behandlungen betreffen die Frau, die schwanger werden soll. Zum Erstgespräch sowie zur psychosozialen und rechtlichen Beratung sollten jedoch beide Partnerinnen kommen.

Darüber hinaus freuen wir uns, Sie wann immer möglich gemeinsam begrüßen zu dürfen. Alles Weitere besprechen wir individuell mit Ihnen.

Ihr erster Schritt

Das Erstgespräch dauert etwa eine Stunde. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, schildern, was medizinisch sinnvoll ist, und besprechen den weiteren Ablauf. Beide Partnerinnen sind herzlich eingeladen, gemeinsam zu kommen.

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Praxis für
Kinderwunsch & Hormone
Klinikweg 23
22081 Hamburg

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Fr   9–13 Uhr

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Praxis eine Privat-Praxis mit privat­ärzt­licher Rechnungs­stellung ist, also keine Abrechnung mit einer gesetz­lichen Kranken­kasse möglich ist.

Leistungen
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Reproduktionsmedizin
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Insemination
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